privates Bau- und Architektenrecht
Ob Bauherr, Architekt, Bauunternehmer oder Handwerker – wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts, wie z.B. :
- Abnahme
- Honorarforderungen
- Kündigung und Rücktritt
- Mängelrechte
- selbstständiges Beweisverfahren
- Vertragserstellung und -prüfung von Bau- und Bauträgerverträgen
- Vertragsstrafenregelungen
- Werklohnforderungen
- uvm.